Panorama der egologischen rechtslehre
Arthur Kaufmann (Hrsg.), Die ontologische Begründung des Rechts, WBG, Darmstadt, 1965
(Aus dem Spanischen übersetzt von Otto E. Langfelder)
Die egologische Theorie ist eine neue analytische Betrachtungsweise, die den Zwecken der Forschung, Lehre und praktischen Handhabung des Rechtes dienen will. Ich werde hier den Versuch unternehmen, ihren Inhalt allgemein verständlich in 18 Leitsätzen darzustellen. Die Sätze, mit Ausnahme des ersten und letzten, beziehen sich in Gruppen zu je vier auf die Hauptthemen der Rechtsontologie, der formalen Rechtslogik, der transzendentalen Rechtslogik und der reinen Rechtsaxiologie. Schon diese Form der Systematik rechtsphilosophischer Probleme trägt egologische Prägung. Das spekulative Absehen der Fachgelehrten dreht sich, aus heute traditionellen Rücksichten, in der Regel um zwei Probleme: das des Wesens des Rechts, ein Problem, das der Neukantianismus als Problem des Begriffes aufgezäumt hat; und das der reinen Gerechtigkeit, der Idee, wie es die eben erwähnte Richtung formulierte, der unser Forschungsfach einen Großteil seiner Unabhängigkeit schuldet.